Die DSGVO – 200 Tage später

200 Tage DSGVO

Seit dem 25. Mai ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung nun in Kraft. Seit mehr als 200 Tagen. Blickt man auf die Medien, die mit der Einführung bereits den Datenschutz-GAU beschrieben und nicht müde wurden, die 20-Millionen-Euro-Peitsche (Höchstmögliche Geldbuße für einen schweren Verstoß) zu schwingen, so ist dort beschauliche Stille eingekehrt.
Hier und da blitzen noch einmal Meldungen auf, wenn es um „skurrile Folgen“ geht, wie dem Schwärzen Kita-Jahrbüchern, dem Entfernen von Klingelschildern durch den Vermieter oder der irrigen Meinung, seine Stammgäste in Kneipe, Friseursalon und Co. nicht mehr mit Namen begrüßen zu dürfen.

Abseits dieses Medienrummels tut sich jedoch viel Sachliches rund um den Datenschutz und die Verordnung hat erste Erfolge für die Betroffenen: Die Praxis der spanischen Fußball-Liga, Fans mittels Handy-App als ahnungslose Informanten für das Aufspüren von Pay-TV-Übertragungen zu missbrauchen, kam erst mit dem Wirksamwerden der DSGVO ans Licht (Link: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Spanien-App-der-Fussball-Liga-sucht-uebers-Mikro-unlizenzierte-Uebertragungen-4075636.html) oder auch eine hohe Strafe gegen den Chatanbieter Knuddels (Link: https://www.golem.de/news/knuddels-leak-datenschuetzer-verhaengen-erstmalig-bussgeld-nach-dsgvo-1811-137857.html), der durch ein schweres Datenleck fast 2 Millionen Zugangsdaten veröffentlichte.

Freilich birgt die Einführung der DSGVO für ein Unternehmen zuerst einmal Aufwand und Kosten. Durch das Erstellen eines häufig noch nicht vorhandenen Verarbeitungsverzeichnisses und der Prüfung und Dokumentation der technisch-organisatorischen Maßnahmen entsteht auf den ersten Blick viel Bürokratie ohne eigentlichen Nutzen für das Unternehmen.

Datenschutz Erfahrung

Unsere Erfahrung in der Datenschutz-Beratung ist, dass sich stets praktikable Lösungen für einen effektiven Datenschutz in einem Unternehmen finden lassen, die auch andere Bereiche positiv beeinflussen.

Beispielsweise eine funktionierendes Backup Ihrer Geschäfts- und Kundendaten: Laut DSGVO müssen sie mit zumutbaren technischen Maßnahmen personenbezogene Daten vor Verlust schützen. Mit einem Backup werden in aller Regel aber niemals nur personenbezogene Daten, sondern ganze Datenbanken, Arbeitsplätze oder gar virtuelle Umgebungen gesichert. Somit tragen effektive Maßnahmen zum Datenschutz auch so gut wie immer zur Betriebssicherheit bei.

Datenschutzberatung

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Ihr persönlicher Ansprechpartner für Datenschutz:
Oliver Fuhrmann

Oliver Fuhrmann

Telefon: 0221 / 75992 171
E-Mail: o.fuhrmann@rhein-consulting.de

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